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QUICKINFO

Die Amtssignatur der Marktgemeinde Seeboden am M. S.

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Die AMtssignatur der Marktgemeinde ist ein Stempelartiger runder Kreis mit dem gemeindewappen (Die Nixe) im Mittelpunkt.

                         


Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments

Prüfung der Amtssignatur

Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden

Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.  

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich - im Gemeindeamt
  • per Fax +43 (0) 4762 / 82834
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • postalisch (Original oder Kopie)  9871 Seeboden am Millstätter See, Hauptplatz 1

Bildmarke
Die Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke:

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem.§ 19 Abs. 3 E-GovG

EIne Abbildung der Amttssignatur inklusive Stempelung welche auf dem Dokument im Internet gekennzeichnet werden muss