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Standesamt
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Von der Geburt über die Eheschließung und Verpartnerung bis zum Tod sowie Angelegenheiten wie Staatsbürgerschaft – das Standesamt fungiert als "Personenstandsbehörde" und begleitet uns von den freudigen Momenten der ersten Lebensschritte bis zu den nachdenklichen Augenblicken am Ende unseres Weges.
Das Standesamt, als Hüter wichtiger Lebensereignisse, trägt dazu bei, unsere persönlichen Meilensteine in rechtskräftigen Dokumenten festzuhalten. Es ist nicht nur ein Verwalter von Daten, sondern auch eine Institution, die die Bedeutung und den Wert individueller Lebensereignisse im gesellschaftlichen Kontext anerkennt und wertschätzt. Durch die sorgfältige Dokumentation dieser Ereignisse sichert das Standesamt nicht nur die rechtliche Klarheit, sondern auch den Respekt vor jedem einzelnen Lebensweg.
Geburten
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis dient als Beleg für Ihre österreichische Staatsangehörigkeit. Sie erhalten diesen Nachweis ausschließlich mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, andernfalls erfolgt die Ausstellung über die zuständige Botschaft im Ausland.
Es wird empfohlen, vorab telefonisch mit unserem Standesamt Kontakt aufzunehmen und die Urkunde vorzubestellen, und lange Wartezeiten im Gemeindeamt zu vermeiden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis behält seine Gültigkeit ein Leben lang und hat kein Ablaufdatum. Bewahren Sie das Original immer sicher auf und geben Sie es nicht aus der Hand; versenden oder vergeben Sie stets nur Kopien.
Erforderliche Unterlagen:
- standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
- Urkunde über die Führung eines akademischen Grades (z.B. Ing.)
- amtlicher Lichtbildausweis
Bei unehelichen Kindern:
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Mutter schon einmal verheiratet, war: Heiratsurkunde der letzten Ehe sowie Scheidungsurteil oder -beschluss mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)
- gegebenenfalls Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (z.B. Ing.)
- amtlicher Lichtbildausweis
Bei Hausgeburten wird zusätzlich die vom Arzt oder der Hebamme bestätigte Geburtsanzeige benötigt.
Bei fremdsprachigen Urkunden ist die Vorlage einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers notwendig. Falls Sie nach dem 01.11.2014 in Österreich geheiratet haben, sind Ihre Daten bereits im Zentralen Personenstandregister erfasst und Sie ersparen sich die Vorlage der Dokumente. Notwendig sind dann lediglich Lichtbildausweise.
Anerkennung der Vaterschaft
Gemeinsame Obsorge
Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist allein die Mutter mit der Obosrge betraut. Die Eltern können, aber wenn die Obosrge nicht bereits gerichtlich geregelt wurde:
- vor jeder/jedem Standesbeamtin/Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit
- nach der Belehrung über die Rechtsfolgen
- einmalig bestimmen, dass beide Eltern mit der Obsorge betraut sind
Eheschließung
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte spielt vor der Eheschließung eine entscheidende Rolle bei der Prüfung möglicher Ehehindernisse und dem Entgegennehmen von Erklärungen der Verlobten, insbesondere bezüglich der Namensführung in der Ehe.
Im Zuge der Anmeldung wird weiters Folgendes erledigt:
- Erfassung der Personaldaten
- Festlegung des Trauungstermins
- Besprechung des Ablaufs der Trauung
- Besichtigung des Trauungssaals
- Bezahlung der Gebühren
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsbürgern ist der Reisepass oder Personalausweis ausreichend)
- Urkunde über die Führung eines akademischen Grades
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen
- Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- amtlicher Lichtbildausweis
Zusätzlich für Personen fremder Staatsangehörigkeit
- Ehefähigkeitszeugnis oder Familienstandsbescheinigung (abhängig von Staatsangehörigkeit)
- Ausländische Personenstandsurkunden bedürfen manchmal einer Überbeglaubigung oder Apostille
- Fremdsprachige Urkunden müssen von einem österreichischen, gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
Alle beim Standesamt vorzulegenden Urkunden müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.
Ehefähigkeit
Die Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig ist. Männer und Frauen werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres ehemündig und erlangen mit der Volljährigkeit die volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.
Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr ist eine rechtskräftige Ehemündigkeitserklärung erforderlich. Das Gericht kann auf Antrag eine Person für ehemündig erklären, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der zukünftige Ehepartner oder die zukünftige Ehepartnerin ist bereits volljährig und
- der/die Obsorgeberechtigte stimmt zu.
Trauzeugen:
Trauzeugen sind nicht zwingend erforderlich, es sei denn, es wird eine Verzichtserklärung abgegeben. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Sprache verstehen und vor der Trauung ihre Identität mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen.
Trauungsorte
Um Ihrer Hochzeit den passenden Rahmen zu verleihen - können Sie zwischen dem kleinen Saal im Kulturhaus Seeboden und dem liebevollen und romantischen Klingerpark wählen.
Für Ihre Trauung in Seeboden können Sie auch das Bonsaimuseum, die Burg Sommeregg, den Rosengarten Winkler oder die Schiffahrt Schuster bzw. Millstättersee in Betracht ziehen. Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Anbieter direkt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Trauung individuell zu planen.
Trauungen außerhalb dieser Räumlichkeiten sind je nach Verfügbarkeit möglich. Dazu bitten wir Sie um eine ehestmögliche Kontaktaufnahme mit unseren Standesbeamten um den geplanten Termin zu besprechen.
Anzeige eines Sterbefalles
Eine strukturierte Vorgehensweise erleichtert die organisatorischen Abläufe in dieser schweren Zeit. Was sollten Sie beachten und welche Schritte sollten gesetzt werden.
1. Arzt:
Sofern die Person nicht in einer Krankenanstalt verstorben ist. Sollten Sie zuerst einen Arzt konsultieren, der den Tod feststellt und einen Totenschaubefund ausstellt.
2. Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen
Sobald Sie mit dem Bestattungsunternehmen in Kontakt getreten sind, erhalten Sie umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen die Bestattung erledigt für Sie viele Wege in dieser schweren Zeit.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen direkt zum Bestatter, der sie dann im Normalfall für Sie beim Standesamt einreicht:
- Geburtsurkunde bzw. Geburts- und Taufschein
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Sie können sich unter anderem an folgende Bestattungsunternehmen wenden:
3. Standesamt - Bestätigung des Todesfalls
Das Standesamt stellt eine Bestätigung aus, dass der Todesfall im Sterberegister eingetragen wurde. Diese erhalten Sie direkt vom Bestatter oder beim Standesamt.
Bitte beachten Sie: Zuständig ist immer das Standesamt des Sterbeortes.
Staatsbürgerschaft
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis dient als Beleg für Ihre österreichische Staatsangehörigkeit. Sie erhalten diesen Nachweis ausschließlich mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, andernfalls erfolgt die Ausstellung über die zuständige Botschaft im Ausland.
Es wird empfohlen, vorab telefonisch mit unserem Standesamt Kontakt aufzunehmen und die Urkunde vorzubestellen, und lange Wartezeiten im Gemeindeamt zu vermeiden.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis behält seine Gültigkeit ein Leben lang und hat kein Ablaufdatum. Bewahren Sie das Original immer sicher auf und geben Sie es nicht aus der Hand; versenden oder vergeben Sie stets nur Kopien.
Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Unterlagen benötigt
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades
- Gegebenenfalls Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Gegebenenfalls Verleihungsbescheid
Gebühren:
Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ist die Erstausstellung gratis!
Ihr Sachbearbeiter für den Bereich Standesamt im Gemeindeamt Seeboden:
Karl Heinz Trojer
Adresse
Gemeindeamt, 1. Stock
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiter Gemeindeamt:
Standesamt - Geburten, Eheschließung, Sterbefall sowie Staatsbürgerschaft, Betriebsleiter Müllabfuhr, Umweltangelegenheiten, EDV - Administration
Betreuung der politischen Referenten für: Umwelt & Energie