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Meldeamt Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Das Meldeamt ist Ihre Anlaufstelle für alle An-, Um- und Abmeldungen innerhalb von drei Tagen bei Wohnsitzänderungen.
Bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes erfolgt automatisch die Abmeldung des bisherigen österreichischen Hauptwohnsitzes.
Das Meldeamt kümmert sich um Bürgeranliegen, Wählerevidenzen, Strafregisterbescheinigungen und Landwirtschaftsangelegenheiten.
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Wer an einer Adresse wohnt, muss sich in der Regel anmelden. Auch das Aufgeben einer Unterkunft ist meldepflichtig.
Achtung! Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Anmeldefrist: innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft (Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen der Geburtsstation)
Abmeldefrist: innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug
Für die Anmeldung ist ein vollständig ausgefüllter Meldezettel erforderlich, der sowohl vom Meldepflichtigen als auch vom Unterkunftgebenden unterschrieben werden muss. Gleichzeitig mit dem Meldezettel muss entweder der Reisepass oder eine Geburtsurkunde zusammen mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden.
- Wenn der vorherige Wohnsitz in Österreich liegt, erfolgt die Abmeldung automatisch im Zuge der Neuanmeldung.
- Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur bei einem Umzug ins Ausland oder bei der Aufgabe eines Nebenwohnsitzes erforderlich.
- Auch für die Abmeldung ist der neue ausgefüllte Meldezettel, unterzeichnet vom Meldepflichtigen, notwendig.
Der Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, an der sich eine Person mit der Absicht niedergelassen hat, sie zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Innerhalb Österreichs ist nur die Anmeldung eines einzigen Hauptwohnsitzes möglich.
Außerhalb Österreichs können Personen einen oder mehrere Hauptwohnsitze haben.
Ein Nebenwohnsitz gilt als begründet, wenn sich eine Person an einer Unterkunft niedergelassen hat, um dort einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben und diese Unterkunft regelmäßig zu Wohnzwecken zu nutzen.
Ändert sich die Wohnsitzqualität an einer Unterkunft (Hauptwohnsitz wird zum Nebenwohnsitz oder umgekehrt), muss dies durch eine Ummeldung gemeldet werden.
Für An- und Abmeldungen sowie Ummeldungen fallen keine Gebühren an.
Meldeauskünfte
Man kann eine Meldeauskunft über eine Person erhalten, indem man persönlich vor Ort erscheint, schriftlich per Brief oder E-Mail anfragt oder jemanden beauftragt. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Für die Auskunft muss man die gesuchte Person durch bestimmte Merkmale (Name, Geburtsdatum, frühere Adressen usw.) so genau identifizieren, dass Mehrfachauskünfte ausgeschlossen sind. Die Meldeauskunft gibt entweder den aktuellen oder den letzten Hauptwohnsitz der Person an, man bekommt keine weiteren Daten.
Meldebestätigung
Man kann eine Meldebestätigung persönlich vor Ort am Schalter oder schriftlich per Brief oder E-Mail für sich selbst oder eine bevollmächtigte Person anfordern. Beachten Sie, dass bei schriftlichen Anfragen zusätzliche Gebühren anfallen können. Die Aushändigung per E-Mail ist nicht erlaubt, da die Meldebestätigung nur dem Meldepflichtigen oder einer bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt werden darf.
Auch postalisch darf die Bestätigung nur an die eigene Adresse geschickt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller. Für bestimmte Zwecke, wie Pensions- und Sozialversicherungsangelegenheiten, ist die Meldebestätigung kostenfrei.
Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Meldeamt in der Marktgemeinde:
Andrea Traschitzker
Adresse
Gemeindeamt, 1. Stock
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiterin Gemeindeamt:
Meldeamt, Land- und Forstwirtschaft, Sport und Vereine, Volksbegehren u. Wahlen,
Betreuung der politischen Referenten für: Land- und Forstwirtschaft, Sport und Vereine