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Finanzverwaltung der Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Die Finanzverwaltung ist für die Erstellung des Voranschlags, der die geplanten Ausgaben und Einnahmen für das kommende Jahr festlegt, und den Rechnungsabschluss, der die tatsächlichen finanziellen Entwicklungen am Jahresende dokumentiert, zuständig. Sie erstellt Finanzierungspläne für langfristige Projekte und stellt sicher, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Zusätzlich führt sie die Gemeindekassa, erhebt Steuern und Gebühren, und verwaltet die Buchhaltung, die alle finanziellen Transaktionen systematisch erfasst und dokumentiert. Außerdem beschäftigt sie sich mit dem Förderwesen, indem sie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten erkennt, Anträge vorbereitet und die effiziente sowie bestimmungsgemäß Verwendung der erhaltenen Fördermittel sicherstellt.
Einziehungsauftrag – Einzahlungen mittels Sepa-Lastschrift
Zur einfacheren Abwicklung der Einzahlung Ihrer Abgaben empfehlen wir Ihnen, der Marktgemeinde Seeboden am M. S. die Ermächtigung für einen Einziehungsauftrag zu erteilen.
Ihre Vorteile!
- Sie ersparen sich den monatlichen Weg zur Bank.
- Keine Zahlscheingebühr gegenüber einer Bareinzahlung bei der Bank.
- Abbuchung pünktlich zur Fälligkeit der Abgabe (auch in Urlaubszeiten oder im Krankheitsfall).
- Rückbuchungsmöglichkeit innerhalb von 56 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen.
- Sie eröffnen einmalig einen SEPA-Lastschriftauftrag und wir erledigen für Sie regelmäßig die Zahlungen.
- Sie können den SEPA-Lastschriftauftrag jederzeit widerrufen.
Kommunalsteuer
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Sie wird von den Gemeinden erhoben, ist jedoch bundesgesetzlich geregelt.
Jeder Unternehmer, der im Gebiet der Marktgemeinde Seeboden Dienstnehmer beschäftigt und Arbeitslöhne gewährt, hat somit eine Kommunalsteuer zu entrichten. Diese ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und unaufgefordert bis zum 15. des darauffolgenden Monates zu entrichten.
Hunde – Anmeldeblatt
Wichtige Informationen zur Hundeabgabe:
Das Halten von Hunden unterliegt gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Hunde über drei Monate müssen außerhalb des Hauses eine gut sichtbare Hundemarke tragen. Die Hundeabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des entsprechenden Bescheids zu entrichten. Jeder gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip versehen und in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde registriert werden. Die Kosten für den Chip trägt die Hundehalterin bzw. der Hundehalter, und dieser muss spätestens bis zum dritten Lebensmonat des Hundes durch den Tierarzt eingesetzt werden.
Die Abmeldung eines Hundes hat innerhalb eines Monats, nachdem der Hund abgegeben wurde, verendet oder sonst wie abhandengekommen ist, zu erfolgen. Die Abmeldung kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. (Finanzverwaltung, E-Mail:
Zweitwohnsitz
Wer einen Zweitwohnsitz in der Marktgemeinde Seeboden hat, muss diesen auch ordnungsgemäß anmelden:
Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe im Sinne des Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetzes für Wohnungen die nicht als Hauptwohnsitz verwendet werden.
Wichtig:
Vom Begriff der „Wohnung“ im Sinne des Gesetzes sind alle Wohnsitze erfasst, die nicht als Hauptwohnsitz verwendet werden, also auch
Häuser.
Die Höhe der Abgabe ist laut Verordnung geregelt und beträgt pro Monat:
a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² 11,80 Euro,
b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² 23,60 Euro,
c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² 41,30 Euro,
d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² 64,80 Euro.
Folgende Fristen sind zu beachten:
Meldung bis 01.12. eines jeden Kalenderjahres
Fälligkeit am 15.12. eines jeden Kalenderjahres
Zustellvollmacht
Der Eigentümer eines Objektes kann eine beliebige Person bevollmächtigen die Vorschreibungen für die Hausbesitzabgabe zu erhalten.
E-Mailzustellung
Komfortabler Zugriff auf zugestellte Dokumente
Es besteht die Möglichkeit, dass sämtliche Vorschreibungen der Marktgemeinde Seeboden am Millsätter See per E-Mail an Sie versendet werden. Diese Art der Zustellung kann bei der Finanzverwaltung per Mail:
Ansuchen und Ratenzahlung/Stundung
Mit dem nachstehenden Formular suchen Sie um Ratenzahlung bzw. Stundung von Gemeindegebühren an.
Grundsteuerbefreiung
Für Neubauten besteht die Möglichkeit, sofern alle Voraussetzungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz gegeben sind, um eine Grundsteuerbefreiung anzusuchen.
Diesbezüglich ist mit Frau Mag. Edith Fuchs (Bauamt), Tel. 04762 81255 – 28, Kontakt aufzunehmen.
Susanne Kuttin
Adresse
Gemeindeamt, 1. Stock
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Leitung der Finanzverwaltung:
Finanzverwalterin, Voranschlag, Rechnungsabschluss, Finanzierungspläne, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Förderwesen
Raffaela Granegger
Adresse
Gemeindeamt, 1. Stock
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Stv. Leitung der Finanzverwaltung:
Gemeindekassa, Abgaben, Vorschreibungen, Mahnungen, Exekutionen
Lena Friedrich
Adresse
Gemeindeamt, 1. Stock
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiterin Finanzverwaltung:
Hauptbuchhaltung, Verrechnung Wirtschaftshof, Förderungen,
Barbara Morgenstern
Adresse
Gemeindeamt, 1. Stock
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiterin Finanzverwaltung:
Buchhaltung, Anlageverzeichnis, Förderwesen