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Raumordnung
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See
Die Aufgaben der Raumordnung sind im Kärntner Raumordnungsgesetz geregelt und betreffen gemeinhin alles, was zu „Flächenwidmung“ gehört. Hauptaufgabe der Raumordnung innerhalb der Gemeinde ist die Widmung bzw Umwidmung, aber auch die Erstellung von Bebauungsplänen und eines Örtlichen Entwicklungskonzepts. Hier wird festgelegt, wie und wo sich die Gemeinde baulich entwickeln soll. Vor jeder diesbezüglichen Beschlussfassung besteht für alle Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen abzugeben.
Das Örtliche Entwicklungskonzept wird vom 03.02.25 bis 15.02.25, Montag bis Samstag, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr im Foyer des Kulturhauses Seeboden präsentiert. Eine Stellungnahme ist laut Kundmachung im Rahmen der 4-wöchigen Frist bis zum 03.03.25 möglich.
ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept)
Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) stellt den Basisplan dar, auf dem die Flächenwidmung aufbaut. Das ÖEK enthält für das gesamte Gemeindegebiet eine „Vorplanung“. Hier werden die Regionen festgelegt, in denen überhaupt etwas gewidmet werden kann, oder die für besondere Projekte vorgesehen sind. Das ÖEK gilt jeweils für 12 Jahre und ist verbindlich. Für Inkrafttreten eines neuen ÖEK haben alle Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen ist laut Kundmachung im Rahmen einer 4-wöchigen Frist abzugeben.
Dokumente zur Einsicht zu den geplanten Maßnahmen (ÖEK)
RAUMORNUNG: Kundmachung ÖEK - Örtliches Entwicklungskonzept 031-1/KU-01/2025
Bebauungspläne
Bebauungspläne
Bebauungspläne konkretisieren, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie geben zum Beispiel Baudichten, Bauhöhen und besondere Abstandsflächen an. Jede Gemeinde verfügt über einen Generellen Bebauungsplan, der die Rahmenbedingungen für das gesamte Gemeindegebiet vorgibt. Zusätzlich besteht daneben noch eine Anzahl an Teilbebauungsplänen, die für bestimmte Grundstücke oder Straßenzüge eigene, speziellere Regeln vorgibt. Vor dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans hat jeder Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen abzugeben.
Alle Bebauungspläne im Überblick
TEILBEBAUUNGSPLAN: Hauptstraße 37 Neuverordnung 2024_RK 20.03.2024
TEILBEBAUUNGSPLAN: Hauptstraße 82 - RAIBA (1. Revision)_RK 20.03.2024
RAUMORDNUNG: Textlicher Bebauungsplan
DI. DI. (FH) Bmstr. Mario Frohnwieser
Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiter Bauamt:
Amtstechniker, Sämtliche Bauangelegenheiten, Baurecht, gemeindeeigene Baustellen, Straßenbauten
Mag. Edith Fuchs
Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiterin Bauamt:
Bauangelegenheiten, Grundverkehr, Teilungen, Widmungsauskünfte, Veranstaltungen
Mag. Astrid Kammersberger
Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr
Aufgabenbereich
Leitung Bauamt:
Baurecht, Flächenwidmungsplan, Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK), Veranstaltungsrecht
Angelika Ebner
Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di 13:00 - 16:00 Uhr