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QUICKINFO

Raumordnung
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See

Die Aufgaben der Raumordnung sind im Kärntner Raumordnungsgesetz geregelt und betreffen gemeinhin alles, was zu „Flächenwidmung“ gehört. Hauptaufgabe der Raumordnung innerhalb der Gemeinde ist die Widmung bzw Umwidmung, aber auch die Erstellung von Bebauungsplänen und eines Örtlichen Entwicklungskonzepts. Hier wird festgelegt, wie und wo sich die Gemeinde baulich entwickeln soll. Vor jeder diesbezüglichen Beschlussfassung besteht für alle Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen abzugeben.

Das Örtliche Entwicklungskonzept wird vom 03.02.25 bis 15.02.25, Montag bis Samstag, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr im Foyer des Kulturhauses Seeboden präsentiert. Eine Stellungnahme ist laut Kundmachung im Rahmen der 4-wöchigen Frist bis zum 03.03.25 möglich.

ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept)

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) stellt den Basisplan dar, auf dem die Flächenwidmung aufbaut. Das ÖEK enthält für das gesamte Gemeindegebiet eine „Vorplanung“. Hier werden die Regionen festgelegt, in denen überhaupt etwas gewidmet werden kann, oder die für besondere Projekte vorgesehen sind. Das ÖEK gilt jeweils für 12 Jahre und ist verbindlich. Für Inkrafttreten eines neuen ÖEK haben alle Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen ist laut Kundmachung im Rahmen einer 4-wöchigen Frist abzugeben.

Dokumente zur Einsicht zu den geplanten Maßnahmen (ÖEK)

31. Januar 2025

RAUMORNUNG: Kundmachung ÖEK - Örtliches Entwicklungskonzept 031-1/KU-01/2025

Bebauungspläne

Bebauungspläne konkretisieren, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie geben zum Beispiel Baudichten, Bauhöhen und besondere Abstandsflächen an. Jede Gemeinde verfügt über einen Generellen Bebauungsplan, der die Rahmenbedingungen für das gesamte Gemeindegebiet vorgibt. Zusätzlich besteht daneben noch eine Anzahl an Teilbebauungsplänen, die für bestimmte Grundstücke oder Straßenzüge eigene, speziellere Regeln vorgibt. Vor dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans hat jeder Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen abzugeben.

Alle Bebauungspläne im Überblick

23. Januar 2025

TEILBEBAUUNGSPLAN: Am Rain_RK 23.01.2025

20. März 2024

TEILBEBAUUNGSPLAN: Hauptstraße 37 Neuverordnung 2024_RK 20.03.2024

20. März 2024

TEILBEBAUUNGSPLAN: Hauptstraße 82 - RAIBA (1. Revision)_RK 20.03.2024

20. März 2024

TEILBEBAUUNGSPLAN: Hauptstraße 90

07. Januar 2013

RAUMORDNUNG: Textlicher Bebauungsplan

DI. DI. (FH) Bmstr. Mario Frohnwieser, Amtstechniker

DI. DI. (FH) Bmstr. Mario Frohnwieser

Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See

Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di  13:00 - 16:00 Uhr

Aufgabenbereich

Mitarbeiter Bauamt:
Amtstechniker, Sämtliche Bauangelegenheiten, Baurecht, gemeindeeigene Baustellen, Straßenbauten

Mag. Edith Fuchs, Bauamt

Mag. Edith Fuchs

Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See

Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di  13:00 - 16:00 Uhr

Aufgabenbereich

Mitarbeiterin Bauamt:
Bauangelegenheiten, Grundverkehr, Teilungen, Widmungsauskünfte, Veranstaltungen

Mag. Astrid Kammersberger, Bauamt

Mag. Astrid Kammersberger

Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See

Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di  13:00 - 16:00 Uhr

Aufgabenbereich

Leitung Bauamt:
Baurecht, Flächenwidmungsplan, Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK), Veranstaltungsrecht

Ebner Angelika

Angelika Ebner

Adresse
Gemeindeamt, Dachgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See

Parteienverkehr
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und Di  13:00 - 16:00 Uhr

 

Aufgabenbereich

Mitarbeiterin Bauamt:
Wasserversorgung, Flächenwidmungsplan