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Gästeanmeldungen
Die Anmeldungen von Vermietern, die ihre Räumlichkeiten zur Beherbergung anbieten möchten, und die Anmeldungen von Gästen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: der Marktgemeinde Seeboden und dem Tourismusverband Seeboden.
Wenn Sie Beherbergungen anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gästemeldeamt.
Der Tourismusverband Seeboden steht Ihnen ebenfalls für weitere unterstützende Schritte und nützliche Tipps zur Verfügung.
Orts- und Nächtigungstaxe
Die Orts- und Nächtigungstaxe wird üblicherweise vom Beherbergungsbetrieb im Auftrag der Marktgemeinde und dem Land Kärnten bei auswärtigen Gästen ohne festen Wohnsitz in der Gemeinde verrechnet.
Die Regeln zur Anwendung und Verwendung der Orts- und Nächtigungstaxe sind verbindlich vorgegeben und festgelegt.
Die Gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:
Vermieteranmeldung
Beachten Sie bitte, dass es gesetzlich erforderlich sein kann, im Voraus ein Gewerbe anzumelden, wenn Sie Zimmer an Gäste vermieten möchten. Nachfolgend müssen sich alle Vermieter bei der Marktgemeinde Seeboden bzw. dem Tourismusverband Seeboden anmelden. Im Anschluss erhalten Sie alle Informationen in einem Erstgespräch (ca. 45min).
Um Sie zu unterstützen, wurde vom Toursimusverband ein Leitfaden für Sie erstellt:
Gesetzliche Informationen zur Gästeanmeldung
Bitte erfassen Sie im Gästeverzeichnis alle Gäste Ihres Betriebs. Sie können dies sowohl schriftlich auf Papier als auch elektronisch tun. Um eine korrekte Anmeldung sicherzustellen, bitten wir Sie, die Gästedaten sofort und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft im Gästeverzeichnis oder der digitalen Variante zu vermerken.
Bei der Abreise erfolgt die Abmeldung durch einen entsprechenden Eintrag im Gästeverzeichnis.
Alle Informationen erhalten Sie im Gästemeldeamt im Tourismusbüro der Marktgemeinde Seeboden.
Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Gästeanmeldungen im Gemeindeamt:
Elena Kohlmaier
Adresse
Gemeindeamt, Erdgeschoss
Hauptplatz 1
9871 Seeboden am Millstätter See
Parteienverkehr
Mo - Do 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
und Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Aufgabenbereich
Mitarbeiterin Bürgerservice:
Vermittlung, Terminvergabe Kulturhaus, Parkkartenvergabe, Gästemeldeamt, Bürgerservice, Tourismus