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QUICKINFO

Ein neues Pfandsystem? Was muss ich beachten?

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Mit dem neuen Pfandsystem soll die Sammelquote erhöht und folgende Sammelziele erreicht werden:

  • bis zum Jahr 2025 eine Sammel­quote von mindestens 80 Prozent und
  • bis zum Jahr 2027 eine Sammel­quote von mindestens 90 Prozent.

Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss Pfand in Höhe von € 0,25 gezahlt werden.
Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten.

Folgende Produkte sind jedoch von der Pfandpflicht ausgenommen:

  • Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
  • Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen)
  • Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)

Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist - Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.
Daher bitte immer aufs Pfandlogo achten – Flaschen werden nur vom Automaten angenommen, wenn das Pfandlogo auf dem Produkt vorhanden ist.
Flaschen und Dosen können wie bisher an Getränkeautomaten gekauft werden. Zusätzlich zum Produktpreis muss aber das Pfand in der Höhe von 25 Cent gezahlt werden.
Die leere Einweggetränkeverpackung kann dann bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent zurückzubekommen.

Und jetzt das wichtigste, wo kann man die Pfandflaschen retournieren?

Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen.

An häufig besuchten Orten (z.B. Einkaufszentren, Einkaufsstraßen, Bahnhöfe, Flughäfen) können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. Diese Rücknahmestelle muss sich aber in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsstellen befinden. Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegebene werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.

Die Rücknahme der Einwegpfandverpackungen kann entweder über eine Person (= manuell) oder über einen Rücknahmeautomaten abgewickelt werden.

Wenn die Rücknahme manuell erfolgt, muss die Verkaufsstelle die Getränkeverpackungen nur in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurücknehmen. Diese Regelung trifft beispielweise auf Bäckereien zu.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, finden Sie diese unter Recycling Pfand Österreich.

INFOBLÄTTER FÜR IHREN HAUSHALT:
EWP_Infoblatt_Das_Pfandsystem_Beschreibung.pdf
EWP_Infoblatt_So_funktioniert_das_Pfandsystem.pdf
Gelbe_Formel.pdf

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE DIREKT BEIM ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND SPITTAL AN DER DRAU

Melissa Mentil
Abfall- & Umweltberatung
9800 Spittal/Drau, Schüttbach 27

T:  +43(0)4762 3404 13
M: +43(0)664 1839536
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W: http://www.awvspittal.at