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QUICKINFO

Information für die Gemeindebürger betreffend Gebührenbremse

Der Bund gewährt dem Land Kärnten im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss

Der Bund gewährt dem Land Kärnten im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen im Jahr 2024 (Verteilungsvorgang).

Der Zweckzuschuss kann gem. den Richtlinien auf die Gebührenhaushalte Wasserversorgung, Abwasser- od. Müllbeseitigung aufgeteilt werden.

Die Marktgemeinde erhält insgesamt € 110.848,00 für 6.628 Einwohner, d. h. pro Einwohner ca. € 16,72. Die Verteilung der Mittel an die Gemeinden richtet sich nach dem Verteilungsschlüssel der Ertragsanteile für das Jahr 2023 (Stichtag: 31.10.2021).

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See hat in seiner Sitzung am 14. März 2024, den Beschluss gefasst, die Mittel gemäß § 3 Abs. 1 der Richtlinie zum Gebührenbremse-Zweckzuschussgesetz im Betrieb der Wasserversorgung zu verwenden. Durch diese Maßnahme wurde der Gebührenzahler entlastet, da die erforderliche inflationsbedingte Gebührenanpassung nicht zur Gänze erfolgen musste.

Zur Begründung ist auszuführen, dass die vorläufige Jahresrechnung 2023 im Wasserhaushalt ein Minus in Höhe von € 73.000,00 ausweist. Im Müllhaushalt ist man bei einem positiven Ergebnis von ca. € 32.000,00. Dieser weist darüber hinaus aktuell laut Buchhaltung Rücklagen iHv € 300.000,00 auf. Im Gemeindevorstand hat man sich auf die gänzliche Zweckwidmung der Gebührenbremse zu Gunsten der Wasserversorgungsanlage verständigt. Damit kann die erforderliche Erhöhung der zu beschließenden Wasserbezugsgebühren um ca. 10% geringer ausfallen. 

Die Information an die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger gemäß Gemeinderatsbeschluss erfolgt aufgrund von § 3 Abs. 5 der Richtlinie zum Gebührenbremse-Zweckzuschussgesetz via Homepage und Gemeindezeitung.