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QUICKINFO

Kärntner Heizzuschuss 2024/2025

Symbolfoto

Kärntner Heizzuschuss 2024/2025

Zweck der Förderung
Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode.

Antragstellung:

Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat, während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden.

Heizzuschuss_2024_25_Richtlinien.pdf

Heizzuschuss_2024-2025_Antragsformular.pdf

Heizzuschuss_2024-2025_Antragsformular zum online ausfüllen (Bitte beachten Sie, dass Sie trotz dessen persönlich mit dem Formular am Gemeindeamt erscheinen müssen)