- Bürgerservice
- Neuigkeiten
- Kärntner Heizzuschuss 2024/2025
Kärntner Heizzuschuss 2024/2025
Kärntner Heizzuschuss 2024/2025
Zweck der Förderung
Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode.
Antragstellung:
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat, während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden.
Heizzuschuss_2024_25_Richtlinien.pdf
Heizzuschuss_2024-2025_Antragsformular.pdf
Heizzuschuss_2024-2025_Antragsformular zum online ausfüllen (Bitte beachten Sie, dass Sie trotz dessen persönlich mit dem Formular am Gemeindeamt erscheinen müssen)