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QUICKINFO

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK)
der Marktgemeinde Seeboden

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) stellt den Basisplan dar, auf dem die Flächenwidmung aufbaut. Das ÖEK enthält für das gesamte Gemeindegebiet eine „Vorplanung“. Hier werden die Regionen festgelegt, in denen überhaupt etwas gewidmet werden kann, oder die für besondere Projekte vorgesehen sind. Das ÖEK gilt jeweils für 12 Jahre und ist verbindlich. Für Inkrafttreten eines neuen ÖEK haben alle Gemeindebürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen abzugeben.

31. Januar 2025

RAUMORNUNG: Kundmachung ÖEK - Örtliches Entwicklungskonzept 031-1/KU-01/2025