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QUICKINFO

Wichtige Regeln im Umgang mit der Pilzwelt unserer Lebensräume

In Kärnten gibt es eine spezielle Pilzverordnung, die unbedingt beachtet werden muss. Diese Verordnung dient dem Schutz bestimmter Pilzarten und soll verhindern, dass sie übermäßig entnommen werden. Pilze spielen eine entscheidende Rolle in unserem Ökosystem und sind essenziell für die Gesundheit unserer Wälder. Bitte halten Sie sich an die Regeln, damit auch zukünftige Generationen die Vielfalt und Schönheit unserer Pilzwelt genießen können.

Gesetzliche Bestimmungen laut der Kärntner Pilzverordnung

  • Erlaubte Gesamtmenge pro Person und Tag: 2 Kilogramm Erlaubte Uhrzeit: 7:00 – 18:00 Uhr

  • Die Steinpilze – Fichtensteinpilz (Boletus edulis), Sommersteinpilz (Boletus reticulatus), Kiefernsteinpilz (Boletus pinophilus) – und das Eierschwammerl (Cantharellus cibarius) haben eine Schonzeit und dürfen - im Rahmen der erlaubten Gesamtmenge und der erlaubten Uhrzeit – nur von 15. Juni bis 30. September gesammelt werden. Alle anderen, nicht ganzjährig geschützten Pilze, haben keine Schonzeit und dürfen somit ganzjährig – im Rahmen der erlaubten Gesamtmenge und der erlaubten Uhrzeit – gesammelt werden.

  • Übertretungen der Verordnungen werden nach § 67 Abs. 1 lit. d des Kärtner Naturschutzgesetzes 2002 bestraft.

Wichtige Maßnahmen zum Erhalt unserer Pilzwelt und der Gesundheit:

  • Behutsames Herausdrehen oder Abschneiden der Pilzkörper verhindert eine Verletzung des eigentlichen Pilzes (Myzel) und fördert den Erhalt des Fundortes für die Zukunft. Ausgraben oder Nachgraben ist ein absolutes „Nogo“ – dadurch werden die Myzele verletzt und können absterben.

  • Nur feste, unverwurmte Pilzkörper mitnehmen. Das „Stehenlassen“ von Pilzkörpern ermöglicht es dem Myzel seine Sporen auszubringen, sich zu vermehren und neue Fundstellen zu bilden.

  • Die Verwendung luftdurchlässiger Behälter zum Sammeln, im Idealfall ein Korb, ist empfehlenswert. Das Pilz-Eiweiß ist sehr empfindlich und kann rasch verderben – Gefahr einer Lebensmittelvergiftung. Außerdem können durch die Erschütterungen (gehen, abstellen des Korbes, usw.) Sporen durch die Lücken des Korbes ausfallen und, wenn die äußeren Bedingungen passen, neue Myzele entstehen.

  • Pilzkörper am besten direkt im Wald putzen (Außer für wissenschaftliche oder weiterbildende Zwecke – es fehlen sonst wichtige Merkmale zur Bestimmung). Auch dabei fallen Sporen aus und man trägt zur Verbreitung der Pilzarten bei.

  • Pilzkörper haben einen empfi ndlichen Zellaufbau. Sie verderben rasch, ohne dass man es ihnen ansieht. Deshalb ist es ratsam, sie so schnell wie möglich zu verarbeiten um schlechte Erfahrungen wie eine Lebensmittelvergiftung zu vermeiden.

  • Eine persönlich unbekannte Pilzarten sollte man behutsam behandeln und stehen lassen, außer man will sie kennenlernen. Dazu reichen aber 1-2 Pilzkörper, die man getrennt von den bekannten Speisepilzen transportieren sollte, um eventuelle Sporenvergiftungen zu vermeiden.

Alle Pilze haben eine Aufgabe in der Natur, die wichtig für das Überleben der verschiedensten Biotope ist. Der sorgsame Umgang mit ihnen unterstützt eine gesunde und funktionierende Umwelt.